Arbeitgeber mit dem Merkmal „Hijab-freundlich"
Betriebe, die „Hijab-freundlich" in ihrem Profil ausdrücklich zugesichert haben.
Ob das Kopftuch im Betrieb getragen werden kann, entscheidet für viele Musliminnen darüber, ob eine Stelle überhaupt infrage kommt. Die Rechtslage in Deutschland ist eindeutiger, als sie im Alltag wirkt: Eine Kündigung oder Ablehnung allein wegen des Kopftuchs ist nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz unzulässig. Ein Verbot ist nur haltbar, wenn es auf einer allgemeinen, konsequent angewandten Neutralitätsregel für alle religiösen und weltanschaulichen Zeichen beruht und der Arbeitgeber ein konkretes betriebliches Bedürfnis nachweist. Für Teile des öffentlichen Dienstes gelten je nach Bundesland eigene Vorgaben.
Praktisch nützt die Rechtslage wenig, wenn im Bewerbungsgespräch ausweichend geantwortet wird. Arbeitgeber mit diesem Merkmal haben deshalb ausdrücklich erklärt, dass das Kopftuch im gesamten Betrieb getragen werden kann — auch im Kundenkontakt und in sichtbaren Positionen. Wo Hygiene- oder Sicherheitsvorschriften bestehen, gelten sie für alle gleich und lassen enganliegende Varianten in der Regel zu. Die Profile zeigen, welche Betriebe diese Zusage geben.
3 Arbeitgeber
- Düsseldorf, DELogistik & Transport2 offene Stellen
- Gebet möglich
- Juma möglich
- Hijab-freundlich
- Ramadan-freundlich
- Kein Alkohol
- Essen, DE +1Gesundheitswesen1 offene Stelle
- Gebet möglich
- Juma möglich
- Hijab-freundlich
- Ramadan-freundlich
- Kein Alkohol
- Köln, DEBildung & Erziehung1 offene Stelle
- Gebet möglich
- Juma möglich
- Hijab-freundlich
- Ramadan-freundlich
- Kein Alkohol