Top-Arbeitgeber

Top-Arbeitgeber

Die Auszeichnung beruht auf einem Punktemodell mit 100 Punkten, das ausschließlich die strukturierten Angaben und Nachweise des Betriebs berücksichtigt. Vergeben wird sie ab 70 Punkten, wenn zusätzlich alle Pflichtkriterien erfüllt sind.

Pflichtkriterien

Ohne diese drei Punkte gibt es die Auszeichnung nicht, unabhängig vom Punktestand.

  • Profil beansprucht und per Firmen-E-Mail verifiziert
  • Impressumsangaben vollständig und plausibel
  • Schriftliche Selbstverpflichtung zu den angegebenen Merkmalen

Punkteverteilung

Substanz der Angaben

40 Punkte
  • Mindestens 10 der 20 Merkmale mit eigener Beschreibung20 P.
  • Alle vier Leitmerkmale erfüllt (Gebet, Freitagsgebet, Hijab, Halal)20 P.

Vollständigkeit

20 Punkte
  • Logo und Titelbild vorhanden5 P.
  • Mindestens zwei Textblöcke mit je 200 Zeichen10 P.
  • Alle Standorte mit vollständiger Adresse5 P.

Aktivität

25 Punkte
  • Profil in den letzten 6 Monaten aktualisiert10 P.
  • Mindestens eine Stellenanzeige in den letzten 12 Monaten5 P.
  • Durchschnittliche Reaktionszeit auf Bewerbungen unter 14 Tagen10 P.

Verbindlichkeit

15 Punkte
  • Ansprechperson für Glaubensvielfalt im Profil benannt5 P.
  • Schriftliche Regelung zu Gebetspausen oder religiösen Feiertagen10 P.

Gültigkeit, Neuprüfung, Entzug

Die Auszeichnung gilt zwölf Monate, danach erfolgt eine automatische Neuprüfung. Automatisch entzogen wird sie, wenn die Selbstverpflichtung widerrufen wird, das Profil länger als zwölf Monate unverändert bleibt oder die Reaktionszeit auf Bewerbungen dauerhaft über 30 Tage liegt. Bei nachgewiesenen Falschangaben entziehen wir sie manuell.

Punktestand einsehen

Arbeitgeber sehen ihren aktuellen Punktestand samt fehlender Kriterien in ihrem Bereich.

Zum Arbeitgeber-Bereich

Stand des Modells: 2026-09-09