Arbeitgeber in Hamburg

Betriebe in Hamburg (Deutschland), die ihre Arbeitsbedingungen für muslimische Beschäftigte offen benennen.

Hamburg hat mit den Staatsverträgen von 2012 als erstes Bundesland verbindlich geregelt, wie islamische Feiertage im Arbeits- und Schulalltag behandelt werden. Für Beschäftigte heißt das konkret: Für Ramadanfest und Opferfest besteht ein anerkannter Anspruch auf Freistellung, wenn die Arbeit es zulässt. Das erleichtert Gespräche mit Vorgesetzten spürbar, weil nicht jede Bitte einzeln begründet werden muss.

Der Arbeitsmarkt selbst ist stark von Hafenlogistik, Handel, Medien und einer wachsenden Gesundheitsbranche geprägt. In Wilhelmsburg, Billstedt und St. Georg finden sich viele Betriebe mit hohem Anteil muslimischer Beschäftigter, in der Speicherstadt und der HafenCity eher international aufgestellte Unternehmen, die Diversität schriftlich verankert haben. Die Arbeitgeber auf dieser Seite haben angegeben, welche Regelungen bei ihnen tatsächlich gelten — vom Raum für das Gebet über Schichtplanung im Ramadan bis zur Frage, ob das Kopftuch im Kundenkontakt getragen werden kann. Das erspart die unangenehme Klärung im Vorstellungsgespräch.

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