Arbeitgeber mit dem Merkmal „Gebet möglich"

Betriebe, die „Gebet möglich" in ihrem Profil ausdrücklich zugesichert haben.

Das Pflichtgebet fällt an fünf festen Zeitpunkten des Tages an, von denen im deutschen Winter zwei und im Sommer bis zu drei in die übliche Arbeitszeit fallen. Der Vorgang selbst dauert wenige Minuten. Was ihn im Betrieb kompliziert macht, ist nicht die Dauer, sondern die Frage nach dem Ort und nach der Erlaubnis, den Arbeitsplatz kurz zu verlassen.

Rechtlich gibt es keinen allgemeinen Anspruch auf eine bezahlte Gebetspause, wohl aber die Möglichkeit, sie über die reguläre Pause, Gleitzeit oder eine betriebliche Vereinbarung abzudecken. Arbeitgeber, die dieses Merkmal führen, haben genau das getan: Sie stellen einen Raum oder einen ruhigen Bereich zur Verfügung und haben geklärt, wann das Gebet stattfinden kann, ohne dass jedes Mal neu gefragt werden muss. Das erspart die tägliche Aushandlung und macht die Zusage unabhängig davon, wer gerade Schichtleitung hat. Die Profile in dieser Übersicht beschreiben, wie die Lösung im jeweiligen Betrieb konkret aussieht.

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