Arbeitgeber mit dem Merkmal „Für Schwestern"

Betriebe, die „Für Schwestern" in ihrem Profil ausdrücklich zugesichert haben.

Musliminnen treffen auf dem Arbeitsmarkt auf eine doppelte Hürde: die Fragen, die alle muslimischen Beschäftigten betreffen, und zusätzlich die Benachteiligung, die Frauen ohnehin erleben — bei Gehalt, Beförderung und der Bewertung von Teilzeit. Studien zu Bewerbungsverfahren in Deutschland zeigen seit Jahren, dass Bewerbungen mit Kopftuch deutlich seltener zu einer Einladung führen als identische Bewerbungen ohne.

Dieses Merkmal kennzeichnet Arbeitgeber, die ihre Angebote ausdrücklich auf die Situation muslimischer Frauen ausgerichtet haben. Das kann Teilzeit in verantwortungsvollen Positionen bedeuten, eine verlässliche Vertretungsregelung bei Betreuungspflichten, Rückkehrprogramme nach der Elternzeit, weibliche Ansprechpersonen im Betrieb oder Räume und Abläufe, die eine geschlechtergetrennte Nutzung ermöglichen. Entscheidend ist, dass diese Punkte zugesichert und nicht nur beworben werden. Die Profile in dieser Übersicht beschreiben die konkrete Ausgestaltung; ergänzend bündelt der Bereich für Schwestern Beiträge und Stellen, die speziell auf diese Anforderungen zugeschnitten sind.

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