Arbeitgeber in der Branche Öffentlicher Dienst

Betriebe aus Öffentlicher Dienst, die ihre Arbeitsbedingungen für muslimische Beschäftigte offen benennen.

Der öffentliche Dienst bietet Tarifbindung, planbare Arbeitszeiten und eine hohe Arbeitsplatzsicherheit — und zugleich die kompliziertesten Regeln zur religiösen Bekleidung. Für Beamtinnen und Beamte mit hoheitlichen Aufgaben, für Justiz, Polizei und Teile des Schuldienstes bestehen je nach Land Vorgaben, die das Kopftuch betreffen; die Rechtsprechung dazu hat sich mehrfach geändert und unterscheidet sich zwischen den Bundesländern.

In der allgemeinen Verwaltung, in kommunalen Betrieben, Sozialämtern, Jobcentern, Hochschulen und bei Tarifbeschäftigten ohne hoheitliche Funktion gelten diese Einschränkungen in der Regel nicht. Praktisch positiv wirken die geregelten Arbeitszeiten: Gleitzeit macht Gebetspausen unkompliziert, und ein Freitag mit späterer Mittagspause ist meist eine Frage der Absprache im Team. Urlaub zu Ramadanfest und Opferfest wird als regulärer Urlaubstag genommen. Die hier gelisteten Arbeitgeber aus dem öffentlichen Bereich haben ihre Angaben selbst hinterlegt und benennen, was in ihrer Behörde oder Einrichtung tatsächlich gilt.

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