Arbeitgeber in der Branche Gastronomie & Hotellerie
Betriebe aus Gastronomie & Hotellerie, die ihre Arbeitsbedingungen für muslimische Beschäftigte offen benennen.
Gastronomie und Hotellerie sind für muslimische Beschäftigte ein Sonderfall, weil hier zwei Fragen zusammentreffen: die eigene Religionsausübung und der Umgang mit Produkten, die man selbst meidet. Der Ausschank von Alkohol und die Zubereitung von Schweinefleisch sind in klassischen Betrieben Teil der Tätigkeit; in Halal-Restaurants, Cafés, Bäckereien, Catering und Betriebsgastronomie stellt sich das Problem nicht.
Hinzu kommt die Arbeitszeit: Schichten am Abend und am Wochenende, in der Hotellerie zusätzlich Nachtdienste. Für das Freitagsgebet ist die Mittagszeit im Restaurantbetrieb die schwierigste Stunde überhaupt, in Hotels dagegen oft ruhig. Der Ramadan verschiebt die Belastung, weil das Fastenbrechen häufig in die Hauptservicezeit fällt. Die Arbeitgeber in dieser Übersicht geben an, ob sie ein Halal-Betrieb sind, ob Alkoholausschank zur Tätigkeit gehört und wie Pausen im Ramadan geregelt werden — Angaben, die eine Bewerbung erheblich zielgerichteter machen.
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