Arbeitgeber in der Branche Bildung & Erziehung
Betriebe aus Bildung & Erziehung, die ihre Arbeitsbedingungen für muslimische Beschäftigte offen benennen.
Bildung und Erziehung ist der Bereich, in dem die Rechtslage am kompliziertesten und zugleich am wichtigsten ist. Für den staatlichen Schuldienst gelten je nach Bundesland unterschiedliche Vorgaben zur religiösen Bekleidung, die in den vergangenen Jahren mehrfach von Gerichten korrigiert wurden. Bei freien Trägern, Kitas, Nachhilfeeinrichtungen, Sprachschulen und Bildungsvereinen bestehen diese Einschränkungen nicht — dort entscheidet der Träger.
Deshalb lohnt der Blick auf die Trägerschaft, bevor eine Bewerbung geschrieben wird. Muslimische Kitas und Bildungsvereine bieten häufig ein Umfeld, in dem Gebetszeiten und Feiertage selbstverständlich mitgedacht werden, dafür oft nach Haustarif und mit kleineren Teams. Kommunale und kirchliche Träger zahlen meist nach Tarif, haben aber eigene Anforderungen an das Leitbild. Die Arbeitgeber in dieser Übersicht benennen ihre Trägerform und ihre Regelungen offen, sodass sich vor der Bewerbung einschätzen lässt, ob Kopftuch, Freitagsgebet und Urlaub zum Ramadanfest im Alltag tragfähig sind.
1 Arbeitgeber
- Köln, DEBildung & Erziehung1 offene Stelle
- Gebet möglich
- Juma möglich
- Hijab-freundlich
- Ramadan-freundlich
- Kein Alkohol
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