Arbeitgeber in Wien
Betriebe in Wien (Österreich), die ihre Arbeitsbedingungen für muslimische Beschäftigte offen benennen.
Wien nimmt im deutschsprachigen Raum eine Sonderstellung ein: Der Islam ist in Österreich seit 1912 gesetzlich anerkannt, die Islamische Glaubensgemeinschaft ist offizielle Körperschaft öffentlichen Rechts. Daraus ergeben sich für Beschäftigte konkrete Rechte, etwa bei der Freistellung zu religiösen Feiertagen, die in Deutschland so nicht existieren. Gleichzeitig hat das Islamgesetz von 2015 einzelne Regelungen verschärft, was in der Praxis vor allem Vereine und Gemeinden betrifft, weniger einzelne Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Der Wiener Arbeitsmarkt ist stark auf Dienstleistung, öffentliche Verwaltung, Gesundheit und Tourismus ausgerichtet. In Favoriten, Ottakring und der Brigittenau finden sich viele Betriebe mit hohem Anteil muslimischer Beschäftigter. Die hier gelisteten Arbeitgeber haben ihre Arbeitsbedingungen selbst hinterlegt und benennen, ob ein Gebetsraum existiert, wie das Freitagsgebet eingeplant wird und welche Regelung für das Kopftuch im Kundenkontakt gilt. Gehälter werden in Österreich üblicherweise als Bruttojahresgehalt inklusive Sonderzahlungen angegeben.
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