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Ramadan erklärt für Arbeitgeber

Ein Fastenmonat, der sich jedes Jahr um elf Tage verschiebt. Für Betriebe zählen vor allem Arbeitszeiten und das Ende des Monats.

Ramadan ist der neunte Monat des islamischen Mondkalenders. Von Morgendämmerung bis Sonnenuntergang wird auf Essen, Trinken und Rauchen verzichtet. Weil der Mondkalender kürzer ist als der Sonnenkalender, verschiebt sich der Monat jedes Jahr um etwa elf Tage nach vorn. Im deutschen Sommer bedeutet das sehr lange Fastentage, im Winter deutlich kürzere.

Nicht alle fasten: Kranke, Schwangere, Stillende, Reisende und Menstruierende sind ausgenommen. Arbeitgeber sollten deshalb nie voraussetzen, dass eine Person fastet – und ebenso wenig nachfragen, warum jemand nicht fastet.

Betrieblich wirken sich vor allem die Randzeiten aus. Viele Fastende arbeiten morgens konzentrierter und lassen am späten Nachmittag nach. Hilfreich sind deshalb: frühere Arbeitsbeginne, Gleitzeit, anspruchsvolle Termine am Vormittag, keine Verkostungen oder Essens-Events am Nachmittag und – bei Schichtarbeit – die Möglichkeit, kurz vor Sonnenuntergang das Fasten zu brechen.

Der Monat endet mit dem Fest des Fastenbrechens (Eid al-Fitr), das ein bis drei Tage dauert. Es ist in Deutschland kein gesetzlicher Feiertag. Für viele Familien ist es der wichtigste Termin des Jahres – vergleichbar mit dem 24. und 25. Dezember. Wer Urlaub für diese Tage verlässlich zusagt, löst den größten Teil des Themas. Da das Datum vom Mondstand abhängt, kann es sich um einen Tag verschieben; ein flexibler Umgang damit ist Teil der Lösung.

Arbeitgeber, die Arbeitszeiten im Ramadan anpassen und Eid-Urlaub verlässlich genehmigen, tragen auf UmmahJobs das Merkmal „Ramadan-freundlich“.

Diese Seite erklärt Begriffe und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten arbeits- oder vertragsrechtlichen Fragen wende dich an eine Anwältin oder einen Anwalt.